Die belegte Bandbreite ist eine Begrifflichkeit, die sich aus der “Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV)” ergibt. Dort ist im §2 Begriffsbestimmungen im Satz 10 definiert:

“belegte Bandbreite” die Frequenzbandbreite, bei der die unterhalb ihrer unteren und oberhalb ihrer oberen Frequenzgrenzen ausgesendeten mittleren Leistungen jeweils 0,5 % der gesamten mittleren Leistung der Aussendung betragen;

Somit müssen sich 99% der Sendeleistung innerhalb der geforderten Bandbreite befinden. Dies deckt sich auch mit der Angabe der Carson-Bandbreite in der Formelsammlung.

Hinweis

Diese Angabe ist auf 50ohm.de in der aktuellen Entwurfsfassung (vom 28.08.2024) noch falsch.

Quellen