Die belegte Bandbreite ist eine Begrifflichkeit, die sich aus der “Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV)” ergibt. Dort ist im §2 Begriffsbestimmungen im Satz 10 definiert:
“belegte Bandbreite” die Frequenzbandbreite, bei der die unterhalb ihrer unteren und oberhalb ihrer oberen Frequenzgrenzen ausgesendeten mittleren Leistungen jeweils 0,5 % der gesamten mittleren Leistung der Aussendung betragen;
Somit müssen sich 99% der Sendeleistung innerhalb der geforderten Bandbreite befinden. Dies deckt sich auch mit der Angabe der Carson-Bandbreite in der Formelsammlung.
Hinweis
Diese Angabe ist auf 50ohm.de in der aktuellen Entwurfsfassung (vom 28.08.2024) noch falsch.
Quellen
- Amateurfunkverordnung AFuV, https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/__2.html, aufgerufen am 28.08.2024
- https://50ohm.de/A_bandreite_3.html, aufgerufen am 28.08.2024